Hilfe und Kontakt
Ihre Kfz-Versicherungsberatung

Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Weitere Kontaktdaten finden Sie auf
der Kontaktseite

Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem CHECK24 Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung

Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt oder wenn naheliegende Überlegungen nicht anstellt.

Vereinfacht gesagt ist grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung ein sehr unvorsichtiges oder sogar verantwortungsloses Handeln.

Kann ich mich gegen grobe Fahrlässigkeit versichern?

Ja, je nach Tarif sind auch Versicherungsschäden trotz grober Fahrlässigkeit voll abgedeckt. Im Vertrag ist dies durch den Verzicht auf den Einwand (Einrede) der groben Fahrlässigkeit durch die Versicherungsgesellschaft geregelt.

Ausnahmen Alkohol und Drogen

Davon ausgenommen sind grundsätzlich Schäden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder nach Drogenkonsum zustande gekommen sind. Dann müssen die Kfz-Versicherer auch bei der Mitversicherung grober Fahrlässigkeit nicht zahlen.

Welche Beispiele gibt es?

Beispiele für grobe Fahrlässigkeit in der Autoversicherung sind unter anderem:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • Wertsachen im offenen Cabrio liegen lassen (siehe Cabrio-Versicherung)

Welche Folgen hat grobe Fahrlässigkeit?

Im Schadensfall kann grobe Fahrlässigkeit diese Folgen haben:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
    Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung haftet gegenüber geschädigten Dritten auch, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht oder ermöglicht wurde. Allerdings kann der Kfz-Haftpflichtversicherer den Verursacher bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
  • Kfz-Kaskoversicherung
    Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann die Haftung für einen Kaskoschaden bei grober Fahrlässigkeit teilweise oder sogar ganz ablehnen und den Schaden nicht übernehmen.

Weitere Definitionen:

Was möchten Sie versichern?
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
14.515 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.