Grobe Fahrlässigkeit
Man spricht von grober Fahrlässigkeit, wenn jemand die für den Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in einem besonderen Maße nicht beachtet. Er verliert dadurch zwar nicht automatisch den Schutz seiner Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung, riskiert aber dass die Versicherer zumindest teilweise von ihren Pflichten entbunden werden. Die Versicherungen wägen von Fall zu Fall ab. Zusätzlich ist durch das Versicherungsvertragsgesetz von Januar 2008 gesichert, dass jeder Versicherungsnehmer auch bei grobem Verschulden Anspruch auf einen Teilersatz hat.
Grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle können zum Beispiel durch Überfahren einer roten Ampel, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Fahren unter Alkoholeinfluss passieren. Aber auch das Aufbewahren von Wertsachen in einem öffentlich abgestellten Cabrio kann als grob fahrlässig angesehen werden.
Allerdings verzichten einige Versicherer mittlerweile auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, solange ein Schaden nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zustande gekommen ist oder der Versicherungsnehmer grob fahrlässig einen Diebstahl ermöglicht hat.
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