Garagenrabatt
Der Garagenrabatt ist einer von verschiedenen Rabatten, die sich positiv auf die Beitragshöhe (Prämie) auswirken können. Er wird gewährt, wenn ein Fahrzeug nachts überwiegend in Einzel-, Doppel, Sammel- oder Tiefgarage geparkt wird. Für ein Carport gilt der Rabatt in der Regel nicht, da der Abstellort abschließbar und nicht für jedermann zugänglich sein sollte.
Der Garagenrabatt wird gewährt, da die Versicherer davon ausgehen, dass Garagenwagen seltener beschädigt oder gestohlen werden. Sie sind zum Beispiel weniger den Witterungsverhältnissen ausgesetzt und werden seltener durch Tiere oder Vandalismus beschädigt.
Wer den Garagenrabatt in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, sein Auto nachts überwiegend in einer Garage zu parken. Andernfalls ist mit einer Tarifanpassung und eventuell sogar mit einer Vertragsstrafe zu rechnen. Überwiegend bedeutet nicht, dass das versicherte Fahrzeug immer in einer Garage stehen muss: Ausnahmen wie z.B. bei Urlaubsreisen oder Umbauarbeiten stellen keinen Vertragsbruch dar.
Auf welchen Abstellmöglichkeiten genau ein Rabatt gewährt wird und wie hoch dieser ist, kann von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren.
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