Fahrzeugalterrabatt
Für Berechnung der Kfz-Versicherungsprämie ist auch das Fahrzeugalter ausschlaggebend. Es errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem Datum der Zulassung auf den Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter.
Wie bei allen anderen Rabatten gilt auch hier, dass der Versicherer eine Vertragsstrafe verhängen kann, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich falsche Angaben macht oder während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt gibt.
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