Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Seit 1. März 2008 benötigt ein Versicherungsnehmer statt der Versicherungsbestätigungskarte aus Papier, die auch als Doppelkarte oder Deckungskarte bezeichnet wurde, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die Versicherer übermitteln diese eVB per SMS, E-Mail, Post und/oder Telefon an den Versicherungsnehmer, der mit dieser siebenstelligen Kombination aus Zahlen und Buchstaben sein Fahrzeug zulassen kann. Die Zulassungsbehörde überprüft die Nummer online und weiß so, ob für das Fahrzeug ein Versicherungsschutz vorliegt.
Durch das komplett elektronische Verfahren ist ein schneller und kostengünstiger Austausch zwischen Versicherer und Zulassungsstellen möglich, von dem auch der Versicherte durch die schnellere und unkompliziertere Zulassung profitiert.
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