Einzelfahrerrabatt
Ein Einzelfahrerrabatt ist eine Vergünstigung, die von den meisten Versicherern gewährt wird, wenn das zu versichernde Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt wird. Er wird teilweise auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet.
Die Versicherungsunternehmen gewähren den Rabatt, da sie davon ausgehen, dass bei einem Nutzer die Unfallwahrscheinlichkeit geringer ist als bei mehreren. Sollte ein Fahrzeug ab einem gewissen Zeitpunkt aber doch von zusätzlichen Personen genutzt werden, ist der Versicherte verpflichtet, dies seiner Versicherung zu melden. Anderenfalls riskiert er eine Vertragsstrafe.
Doch auch bei einem Versicherungsvertrag mit Einzelfahrerrabatt ist die Nutzung durch andere Personen in Notfall- und Gefahrensituationen sowie die kurzzeitige Nutzung durch Werkstattmitarbeiter in der Regel erlaubt.
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