Einparkhilfen
Der Begriff der Einparkhilfe fasst verschiedene technische Systeme zusammen, die einem Autofahrer das sichere Parken seines Fahrzeugs ermöglichen und somit Unfälle beim Parken vermeiden sollen.
Allerdings gilt auch bei Wagen mit Einparkhilfe, dass sich Autofahrer immer mit einem Blick in den Rückspiegel absichern müssen. Nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 275 C 15658/07) handelt ein Autofahrer fahrlässig, wenn er sich ausschließlich auf die Technik verlässt. In diesem Fall sind Kaskoversicherungen nicht verpflichtet einen Schaden zu übernehmen.
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