Begleitetes Fahren
Das Projekt begleitetes Fahren, weithin auch als Führerschein mit 17 bekannt, ermöglicht Jugendlichen ab 17 Jahren Auto zu fahren, wenn eine erwachsene Begleitperson mit im Fahrzeug sitzt. Das Ziel des Projektes ist die Senkung des Unfallrisikos bei Fahranfängern.
In der so genannten Prüfbescheinigung, die bis zum 18. Geburtstag den Führerschein ersetzt, können bis zu zwei Begleitpersonen eingetragen werden. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, über fünf Jahre Fahrpraxis verfügen und maximal drei Punkte im Verkehrsregister in Flensburg haben. Außerdem dürfen die Begleitpersonen den Fahranfänger nicht alkoholisiert beaufsichtigen. Sie können auf freiwilliger Basis einen Vorbereitungskurs belegen.
Beim Fahren ohne eine Begleitperson drohen dem Besitzer der Prüfbescheinigung vier Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis und 150 Euro Strafe.
Manche Versicherungen bieten Autofahrern, die mindestens ein halbes Jahr am begleiteten Fahren teilgenommen haben, einen Versicherungsrabatt an. Dieser gilt nicht nur in der Begleitungsphase gilt, sondern auch danach. Grund hierfür ist das geringere Unfallrisiko als bei Fahranfängern, die ihren Führerschein regulär mit 18 Jahren machen.
Begleitetes Fahren war ursprünglich ein Modellprojekt des Landes Niedersachsen, seit 1. Juli 2008 ist es bundesweit möglich. Allerdings gilt die Prüfbescheinigung auch wirklich nur in Deutschland, von Fahrten im Ausland ist vor dem 18. Geburtstag also abzuraten.
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