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So funktioniert die KFZ Zulassung
Für viele Deutsche ist es einer der größten Wünsche: Endlich ein neues Auto kaufen zu können. Wer sich diesen Traum erfüllt hat, steht jedoch noch vor einem Behördengang, bevor er seinen neuen Wagen tatsächlich auf der Straße testen kann - denn jedes Fahrzeug in Deutschland bedarf einer KFZ Zulassung. Um ein Auto anmelden zu können, müssen Fahrzeughalter daher die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen und einige Formalien klären. Wir erklären Ihnen hier, worauf Sie achten sollten und welche Dokumente Sie beim Gang ins Straßenverkehrsamt unbedingt dabei haben sollten.
Das brauchen Autofahrer für die KFZ Zulassung
Um eine Zulassung für das eigene KFZ bekommen zu können, muss ein Fahrzeugbesitzer einige Nachweise erbringen. Ganz wichtig: Da für jedes in Deutschland angemeldete Auto zumindest eine KFZ Haftpflicht abgeschlossen werden muss, ist es erforderlich, einen gültigen Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle nachzuweisen. Zu diesem Zweck erhalten Autofahrer nach Abschluss einer KFZ Police von der jeweiligen Assekuranz eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die eVB ersetzt seit März 2008 das papiergebundene Kfz-Zulassungsverfahren mit der Deckungskarte (Doppelkarte). Es handelt sich bei der eVB um einen siebenstelligen Code, den man bei Zulassung des Fahrzeugs bei der Behörde vorlegen muss. Ohne diesen Nachweis wird das Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Für eine ordnungsgemäße KFZ Zulassung müssen Fahrzeughalter neben einem Versicherungsnachweis ihre Zulassungsbescheinigung II vorlegen. Bei der Anmeldung von Gebrauchtwagen sind zusätzlich noch Nachweise über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) erforderlich.
Zusätzlich müssen Autofahrer eine Einzugsermächtigung für die KFZ Steuer erteilen, wenn sie ein neues Auto an- oder ein bereits zugelassenes Fahrzeug ummelden. Diese Regelung gilt seit dem 1. Mai 2007. Wer noch Zahlungsrückstände bei der KFZ Steuer oder eventuellen Mahnungszuschlägen von mehr als zehn Euro hat, kann sein Auto übrigens nicht anmelden - das Straßenverkehrsamt wird in diesem Fall keine KFZ Zulassung erteilen.
KFZ Zulassung auch über Dritte möglich
In aller Regel nimmt man eine KFZ Zulassung persönlich vor, doch es ist auch möglich, einen Bevollmächtigten mit der Anmeldung des Fahrzeuges zu betrauen. Hierfür ist jedoch eine schriftliche Vollmacht vonnöten. Zusätzlich sollte der Bevollmächtigte sowohl seinen eigenen als auch den Personalausweis (oder Reisepass) des Fahrzeugbesitzers dabei haben. Andernfalls lässt sich die Rechtmäßigkeit der ausgestellten Vollmacht nicht überprüfen.
Auch Minderjährige können stellvertretend für ihre Erziehungsberechtigten ein Auto anmelden. Jedoch müssen hierfür eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Vollmacht und deren Ausweise bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Vor der KFZ Zulassung die Versicherung vergleichen
Ganz wichtig: Da man für die KFZ Zulassung zumindest eine gültige Haftpflichtversicherung für das eigene Auto benötigt, sollten sich Fahrzeughalter schon frühzeitig nach einer passenden Versicherung umschauen. Jedoch sind die Tarife zwischen den verschiedenen Assekuranzen teilweise stark unterschiedlich und sollten vor dem Abschluss einer Police unbedingt verglichen werden. Mit einem KFZ Versicherungsvergleich ist dies völlig problemlos möglich.
Binnen weniger Minuten können so mehr als 200 Tarife der KFZ Versicherung gegenübergestellt werden. Der Vergleichsrechner listet nach Eingabe der relevanten Daten die jeweils individuell preiswertesten Tarife übersichtlich auf. Jetzt nur noch per Online-Antrag die Police bei der gewünschten Autoversicherung abschließen - Fertig. Und das Beste ist: Mit dem Wechsel zur günstigsten KFZ Versicherung können Autofahrer bis zu 800 Euro im Jahr sparen! Jetzt nur noch beim Straßenverkehrsamt die KFZ Zulassung vornehmen und schon kann die erste Spritztour im neuen Wagen losgehen.
