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München, 27.2.2014 | 09:27 | mtr
Eine deutlich höhere Steuer für einen als gefährlich eingestuften Hund kommt einem Haltungsverbot gleich und ist damit nicht zulässig. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Im konkreten Fall hatte eine Gemeinde in Rheinland-Pfalz eine Abgabe in Höhe von 1.500 Euro einen Staffordshire-Bullterier erhoben. Für einen nicht als gefährlich kategorisierten Hund werden der Gemeindesatzung zufolge lediglich 60 Euro fällig.
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
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