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Schleswig-Holstein will Hundegesetz reformieren

München, 8.4.2015 | 15:03 | mtr

Die Fraktionen von FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie Abgeordnete des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) bereiten eine Reform des Hundegesetzes in Schleswig-Holstein vor. Zukünftig sollen alle Hundehalter eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen müssen. Gleichzeitig wird die bestehende Rasseliste abgeschafft, die bestimmte Hunderassen als grundsätzlich gefährlich einstuft. Wie CHECK24 erfahren hat, soll die Reform noch vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause Ende Juli verabschiedet werden.

Eine Fraus sitzt am Strand und umarmt eine Bulldogge und einen Yorkshire-Terrier.Hundegesetz-Reform: Alle Hundehalter in Schleswig-Holstein sollen zukünftig eine Sachkundeprüfung ablegen.
Die Gesetzesnovelle enthält eine Vielzahl wichtiger Änderungen für Hundehalter. Geplant ist beispielsweise, dass für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Die Versicherungssumme für Personenschäden muss dabei mindestens 500.000 Euro und für Sachschäden 250.000 Euro betragen. Bisher waren nur Halter von gefährlichen Hunden zum Abschluss einer Versicherung gesetzlich verpflichtet.

Sollte das neue Hundegesetz wie geplant in Kraft treten, würden in Schleswig-Holstein gefährliche Hunde nicht mehr über eine Rasseliste definiert. Jeder Hund könnte von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, sobald er einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen oder wiederholt gefährlich angesprungen hat. Entscheidend soll hierbei sein, dass das aggressive Verhalten des Hundes nicht auf dessen Selbsterhaltungstrieb zurückzuführen ist und er sich nur verteidigen wollte.

Bereits Ende März wurde ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag, der auf einer Gesetzesinitiative der FDP beruht, in den zuständigen Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags eingebracht. Nur die CDU-Fraktion lehnt die geplante Gesetzesnovelle ab. In einem nächsten Schritt wird das Gesetz im Innenausschuss beraten, bevor es in der endgültigen Fassung dann vom Parlament verabschiedet wird.

Aktualisierung:
Schleswig-Holstein neues Hundegesetz

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