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Niedersachsen: Seit April gilt Leinenpflicht für alle Hunde

München, 2.4.2014 | 13:51 | mtr

Seit dem 1. April bis zum 15. Juli müssen in Niedersachsen alle Hunde an der Leine geführt werden, wenn sie in freier Landschaft ausgeführt werden. Der Gesetzgeber hat diesen Zeitraum im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) als allgemeine Brut- Setz- und Aufzuchtzeit festgelegt. Laut einer Pressemitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) dient die temporäre Anleinpflicht dem Schutz von Wildtieren und gilt unter Umständen auch für Erholungsgebiete.

Junges Mädchen führt ihren Hund an der Leine Gassi.Niedersachsen: Seit 1. April müssen alle Hunde beim Ausführen in Wäldern und freien Landschaften angeleint werden.
Dem Ministerium zufolge sind Wildtiere besonders schutzbedürftig, wenn sie ihre Jungen in der freien Landschaft ausbrüten beziehungsweise aufziehen. Ein streunender, wildernder oder auch nur stöbernder Hund könne für diese Tiere und insbesondere für deren Brut eine tödliche Gefahr darstellen. Bereits eine kurzzeitige Störung des Brutgeschäfts kann dazu führen, dass die wild lebenden Tiere die Versorgung ihres Nachwuchses einstellen.

Zur freien Landschaft gehören neben Wäldern auch alle übrigen freien Landschaften, selbst wenn diese innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Zudem können Feld- und Forstungsbehörden durch eine Verordnung die Anleinpflicht auf Gebiete ausweiten, die den Tieren erfahrungsgemäß als Rückzugsraum dienen. Gleiches gilt für Grünflächen, welche von den Bürgern zur Erholung genutzt werden, wie etwa Liegewiesen, Spielplätze und Sportanlagen.

Da viele frei lebende Tiere auch Parks und Grünanlagen zur Brut nutzen, bittet das Ministerium die Hundebesitzer, ihre Tiere auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Wer seinen Hund innerhalb des gesetzlich definierten Zeitraums an den leinenpflichtigen Orten nicht anleint, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Missachtung der Leinenpflicht droht dem Hundeführer ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

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