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München, 2.8.2013 | 09:18 | mtr
Am Freitag hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof einen von der Gemeinde Bad Kohlgrub (Kreis Garmisch-Partenkirchen) erhobenen Steuerbescheid für einen Rottweiler in Höhe von 2000 Euro gekippt. Der Gerichtshof hält Medienberichten zufolge die jährlich erhobene „Kampfhundesteuer“ für ungerechtfertigt, da sie die Hundehaltung für Normalverdiener praktisch unmöglich mache. Die Kläger müssen nun, wie für jeden anderen normalen Hund, 75 Euro Hundesteuer bezahlen.
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Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
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