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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Leinenzwang

Unter dem Leinenzwang versteht man die Regel, dass Hunde sich an bestimmten Orten, zum Beispiel in vielen Fußgängerzonen, nur angeleint aufhalten dürfen. Wenn beim Abschluss einer Hundeversicherung ein Leinenzwang festgesetzt wird, kommt die Assekuranz nur für durch den Hund verursachte Haftpflichtschäden auf, wenn der Hund zum Zeitpunkt der Schadenentstehung angeleint war.

Da der Leinenzwang in Deutschland nicht durch eine einheitliche gesetzliche Regelung bundesweit vorgeschrieben ist, verzichten viele Versicherungsgesellschaften auf eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag. In Regionen, die den Leinenzwang und/oder die Maulkorbpflicht per Gesetz vorgeben, werden die Versicherungsklauseln der Hundehaftpflicht an diese Vorgaben angepasst.

Für sogenannte Kampfhunde gelten, unabhängig von den regionalen Bestimmungen, mitunter eigene Vorgaben beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Nachdem bestimmte Hunderassen grundsätzlich für gefährlicher gehalten werden als andere, müssen Besitzer von Kampfhunden bei den meisten Versicherungstarifen den Leinenzwang in Kauf nehmen.

Tipp: Eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung sichert Sie finanziell gegen Haftpflichtschäden ab. Kurz online einen Vergleich der Hundeversicherung durchführen und ganz einfach eine preiswerte Hundehalterhaftpflicht finden! Ein Klick lohnt sich!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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