Unter dem Leinenzwang versteht man die Regel, dass Hunde sich an bestimmten Orten, zum Beispiel in vielen Fußgängerzonen, nur angeleint aufhalten dürfen. Wenn beim Abschluss einer Hundeversicherung ein Leinenzwang festgesetzt wird, kommt die Assekuranz nur für durch den Hund verursachte Haftpflichtschäden auf, wenn der Hund zum Zeitpunkt der Schadenentstehung angeleint war.
Da der Leinenzwang in Deutschland nicht durch eine einheitliche gesetzliche Regelung bundesweit vorgeschrieben ist, verzichten viele Versicherungsgesellschaften auf eine entsprechende Klausel im Versicherungsvertrag. In Regionen, die den Leinenzwang und/oder die Maulkorbpflicht per Gesetz vorgeben, werden die Versicherungsklauseln der Hundehaftpflicht an diese Vorgaben angepasst.
Für sogenannte Kampfhunde gelten, unabhängig von den regionalen Bestimmungen, mitunter eigene Vorgaben beim Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Nachdem bestimmte Hunderassen grundsätzlich für gefährlicher gehalten werden als andere, müssen Besitzer von Kampfhunden bei den meisten Versicherungstarifen den Leinenzwang in Kauf nehmen.
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