Der Begriff Hundesteuer bezeichnet eine gesetzlich verbindliche Abgabe, die für die private Haltung eines Hundes einmal pro Kalenderjahr an den Staat gezahlt werden muss.
In Deutschland ist die Zahlung der Hundesteuer, mit Ausnahme von ein paar weniger Gemeinden, überall verbindlich vorgeschrieben. Die exakte Höhe des zu leistenden Betrages variiert von Gemeinde zu Gemeinde. So kann die Hundesteuer je nach Wohnort unterschiedlich kostspielig ausfallen. Sie kann an manchen Orten wenige Euro betragen und anderen Orten die Zahlung einer dreistelligen Summe erfordern.
Haushalte, die mehrere Hunde besitzen, müssen die Hundesteuer jeweils pro Hund zahlen. Wissenswert ist hierbei, dass der eingeforderte Betrag für den zweiten und jeden weiteren Hund in der Regel höher ausfällt als die Steuer für den ersten beziehungsweise einzigen Hund. Manche Gemeinden erheben überdies höhere Steuern für Hunde, die in die Kategorie der sogenannten Kampfhunde fallen.
Von der Zahlungspflicht der Hundesteuer gänzlich entbunden sind Halter von gewerblich genutzten Hunden. Dazu gehören beispielsweise Hunde, die für die Hundezucht verwendet werden. Ebenfalls in den meisten Gemeinden von der Hundesteuer befreit sind Blindenhunde, Hütehunde und Begleithunde.
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