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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Hundeführerschein

Der sogenannte Hundeführerschein ist ein Dokument, welches belegt, dass der Hundebesitzer zufriedenstellend dazu in der Lage ist, einen Hund zu halten. Vor allem Hundebesitzer, die zum ersten Mal einen Hund haben, sollten sichergehen, dass sie über den richtigen Umgang mit dem Tier Bescheid wissen.

Im Hinblick auf die entsprechenden Prüfungsanforderungen kann der Prüfer sich an unterschiedlichen Regulierungen orientieren. Instanzen, deren Vorgaben in Deutschland für den Hundeführerschein relevant sind, sind beispielsweise der „Verband für das Deutsche Hundewesen“ (VDH) sowie der „Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater“ (BHV).

Üblicherweise ist für den Erwerb des Hundeführscheines die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer praktischen Prüfung erforderlich. Darin soll der Hundebesitzer demonstrieren, dass er weiß, wie er mit dem Hund umzugehen hat und dass der Hund ihm gehorcht.

Zusätzlich dazu kann in vielen Fällen auch das Bestehen einer theoretischen Prüfung erforderlich sein. Im theoretischen Teil, oder auch Sachkundenachweis genannt, müssen Fragen zur Haltung, Erziehung und dem Verhalten von Hunden beantwortet werden. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass der Hundebesitzer fundierte Kenntnisse über die rassenspezifischen Eigenschaften des eigenen Hundes besitzt.

Für welche Arten von Hunden der Hundeführerschein obligatorisch erworben werden muss, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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