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Einbruchschutz: KfW-Förderung zur Sicherung gegen Wohnungseinbrüche

München, 20.11.2015 | 09:59 | mtr

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. Im Jahr 2014 registrierte die Polizei über 153.000 Einbrüche – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um rund 2.600 Fälle. Um sich gegen Haus- und Wohnungseinbrüche besser schützen zu können, erhalten Mieter und private Eigentümer ab sofort über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse für technische Schutzmaßnahmen.

Einbrecher steht mit einer Taschenlampe an einer Wohnungstür und blickt hinein.Wohnungseinbrüche: Wer sein Heim gegen Einbrecher besser schützen möchte, erhält dafür ab sofort Fördermittel über die Kreditanstalt für Wideraufbau. Das Förderprogramm läuft bis 2017.
Seit Jahren fordern die Polizeibehörden und der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) die Politik auf, Einbruchschutzmaßnahmen zu subventionieren – die hat nun reagiert.

„Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert werden. Investitionen in den Einbruchschutz machen sich also bezahlt! Deshalb fördern wir ab sofort den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro“, teilte die Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) mit.

Das Bundesbauministerium stellt von 2015 bis 2017 jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung. Die Gelder können im Rahmen der KfW-Programme „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ beantragt werden.
 

KfW-Fördermittel für technische Schutzmaßnahmen

Die Zuschüsse für Einbruchschutzmaßnahmen und des Barriereabbaus betragen einheitlich zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Um eine Förderung zu erhalten, müssen allerdings mindestens 2.000 Euro investiert werden. Somit sind Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro möglich – je nach Höhe der Investitionskosten. Folgende Sicherungsmaßnahmen werden gefördert:
  • Einbau oder Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren
  • Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmenden Rollläden
  • Einbau von Alarmanlagen und Gegensprechanlagen
Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbrüche mit dem altersgerechten Umbau verbindet, kann darüber hinaus einen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, die Zuschüsse mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung zu kombinieren. Wer beispielsweise aus ökologischen Gründen die Fenster austauschen möchte, kann zusätzliche Fördermittel abrufen, wenn die Fenster sicherungstechnisch nachgerüstet werden.

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Eine Förderung wird allerdings nur gewährt, wenn ein Fachunternehmen die Umbauten vornimmt.

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