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München, 17.6.2015 | 13:47 | mtr
Immobilieneigentümer dürfen in ihren Gebäuden auch dann Rauchmelder installieren, wenn der Mieter die Wohnung bereits selbst mit Rauchmeldern ausgestattet hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Der Einbau von Rauchmeldern stelle eine Modernisierungsmaßnahme dar, für die eine bauliche Veränderung notwendig sei. Daher müssten Mieter auch bei einer vorangegangenen Selbstausstattung eine Neuinstallation durch den Vermieter dulden, urteilten die Karlsruher Richter.
Die Nachfrage nach Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus steigt ungebremst an. Die Akkus können allerdings bei unsachgemäßer Handhabung überhitzen und Brände verursachen. Erfahren Sie hier, worauf Sie bei der Nutzung achten sollten.
Blitz- und Überspannungsschäden sind laut der Blitzbilanz des GDV im Jahr 2022 zurückgegangen. Bei der durchschnittlichen Höhe des Schadens konnte allerdings ein Anstieg verzeichnet werden.
Die jährliche Vielzahl an Hausratschäden hat hohe Schadenssummen zur Folge. Eine Bilanz des Jahres 2021 zeigt, welche Gefahren zu den häufigsten und teuersten Schäden führten.