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Bundesgerichtshof: Mieter müssen erneuten Einbau von Rauchmeldern dulden

München, 17.6.2015 | 13:47 | mtr

Immobilieneigentümer dürfen in ihren Gebäuden auch dann Rauchmelder installieren, wenn der Mieter die Wohnung bereits selbst mit Rauchmeldern ausgestattet hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Der Einbau von Rauchmeldern stelle eine Modernisierungsmaßnahme dar, für die eine bauliche Veränderung notwendig sei. Daher müssten Mieter auch bei einer vorangegangenen Selbstausstattung eine Neuinstallation durch den Vermieter dulden, urteilten die Karlsruher Richter.

Ein Richter in Robe schreibt ein Urteil am Richtertisch. BGH-Urteil: Selbst wenn Mieter ordnungsgemäß Rauchmelder eingebaut haben, müssen sie eine Neuinstallation von Warngeräten dulden.
In zwei Fällen hatten die Mieter einer Wohnung den Einbau von Rauchmeldern abgelehnt, da sie bereits Rauchmelder in ihren Mietwohnungen installiert hatten. Die jeweiligen Vermieter – eine Wohnungsbaugesellschaft sowie eine Wohnungsbaugenossenschaft – zogen daraufhin vor Gericht. In beiden Fällen hatte bereits das Landgericht Halle zugunsten der Vermieter entschieden.

Der BGH hat nun die Urteile des Landgerichts Halle bestätigt. Der Einbau von Rauchmeldern führe sowohl zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts als auch zu einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. Der Einbau und die spätere Wartung der Brandmelder für das gesamte Gebäude liege nun in einer Hand, was ein hohes Maß an Sicherheit gewährleiste und eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Zustand darstelle. Das gelte selbst dann, wenn der vorherige Einbau durch die Mieter ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Zudem ergebe sich eine Duldungspflicht der Mieter auch daraus, dass Vermieter gesetzlich zum Einbau von Rauchmeldern verpflichtet seien. Um ihrer gesetzlichen Einbaupflicht nachzukommen, seien die Vermieter zu Einbaumaßnahmen verpflichtet. Auch wenn es vielen Mietern nicht gefällt: Um Rauchmelder ordnungsgemäß einzubauen, haben Vermieter damit das Recht, in den Wohnraum von Mietern einzugreifen. In den meisten Bundesländern besteht eine gesetzliche Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Ende des vergangenen Jahres hatte eine Umfrage ergeben, dass zwar 85 Prozent der Bundesbürger eine Einbaupflicht befürworten – lediglich 41 Prozent der Privathaushalte waren jedoch tatsächlich mit einem Melder ausgestattet.

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