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Nachtzeitklausel

Ist in einer Hausrat-Police auch das eigene Fahrrad mitversichert, erstattet der Versicherer bei einem Diebstahl den Kaufpreis innerhalb bestimmter Betrags-Grenzen. Nicht selten kommt zusätzlich jedoch auch die sogenannte Nachtzeitklausel zum Einsatz. Diese beschränkt den Diebstahlschutz für das Fahrrad auf die Tageszeiten zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends.

Eine solche Klausel wird zwar von vielen Versicherungsgesellschaften verwendet, kann jedoch je nach Vereinbarung auch aus dem Vertrag entfernt werden. Hierfür muss der Versicherungsnehmer im Normalfall eine höhere monatliche Prämie bezahlen. Aus diesem Grund ist es sehr interessant, einen Vergleich der verschiedenen Hausrat-Anbieter in Bezug auf den Zusatz der Fahrradversicherung durchzuführen.

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Sie sind auf der Suche nach einer Hausratversicherung, die auch eine Fahrradversicherung ohne Nachtzeitklausel mit einschließt? Mit unserem Vergleichsrechner stellt dies kein Problem dar, denn dieser bietet einen schnellen Überblick. Geben auch Sie Ihre Wunschkonditionen ein und führen Sie den Vergleich durch! Es lohnt sich sehr!

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