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Hausratversicherung kündigen

Eine Hausratversicherung bietet für wenig Geld einen leistungsstarken und umfänglichen Versicherungsschutz für den Hausrat. Der Hausrat besteht in aller Regel aus mehr als nur Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen des Alltags. Er umfasst Mixer und Bargeld ebenso wie Antiquitäten und anderweitige Güter, die einen unbezahlbaren nostalgischen Wert haben.

Auch wenn viele Güter unersetzlich bzw. unbezahlbar sind, so kann Sie eine Hausratversicherung, vor dem existenziellen Ruin bewahren. Jeder, der seine Hausratversicherung kündigen möchte, sollte sich dies gut überlegen. Der Beitrag für eine Hausratversicherung ist im Vergleich zum Nutzen, den sie im Schadensfall hat, extrem günstig.


Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherten

Die Kündigung der Hausratversicherung sollte wohl überlegt sein. Die Kündigung der Hausratversicherung muss unter normalen Umständen spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer schriftlich zugehen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. In folgenden Fällen ist ebenfalls eine Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherten möglich.

Beitragsanpassung: Wenn die Versicherung den Versicherungsbeitrag beispielsweise aufgrund eines Umzugs erhöht (risikoreichere Gegend bzw. Tarifzone), kann der Versicherte spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme der Erhöhung die Hausratversicherung kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Erhalt wirksam. Gleiches gilt meist, wenn die Versicherung den Selbstbehalt erhöht.

Wichtig: Wenn sich die Prämie durch eine Vertragsänderung um mehr als zehn Prozent erhöht, oder schließt das Versicherungsunternehmen die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherte den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Mitteilung fristlos kündigen. Der Versicherer muss in seiner Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.

Kündigung nach Versicherungsfall: Nach Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Die Kündigung der Hausratversicherung muss nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung in Schrift- oder Textform erklärt werden. Wenn der Versicherte die Hausratversicherung kündigen möchte, ist er berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt (bis zum Ablauf des Versicherungsjahres) in Schrift- oder Textform aufzukündigen. Die Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherer ist einen Monat nach Erhalt des Kündigungsschreibens durch den Versicherten wirksam.

Wichtig: Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht kann von der Assekuranz und vom Versicherungsnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn der Versicherer die Klausel für den Unterversicherungsverzicht aufkündigt, kann der Versicherungsnehmer, nach Erhalt der Kündigung des Unterversicherungsverzichts, die Hausratversicherung innerhalb eines Monats zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Mehrjährige Verträge können, nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Wie die Kündigungsoptionen im Einzelnen für Versicherungsnehmer und Versicherer bestimmt sind, muss stets dem Versicherungsvertrag entnommen werden. Der Versicherer verfügt jedoch noch über weitere Kündigungsrechte.


Kündigung der Hausratversicherung durch den Versicherer und Restbeitrag

Dem Versicherer stehen zu den oben genannten Kündigungsrechten bei der Hausratversicherung meist noch folgende Kündigungsoptionen oder Vertragsrücktrittsrechte zu:

  • Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten (Versicherungspflichten)
  • Verletzung von Anzeigepflichten (z.B. Gefahrenumstände, Änderung des Zahlungsweges oder Wohnortes)
  • Kündigungsrecht bei Fahrlässigkeit, arglistiger oder vorsätzlicher Täuschung

Die Rechte des Versicherers zu Vertragsänderung, zum Rücktritt oder zur Kündigung muss der Versicherer in der Regel innerhalb von vier Wochen schriftlich erklären. Er muss die Umstände aufzeigen, auf die er seine Rechteausübung stützt. Werden diesbezüglich weitere Gründe im Nachhinein erst bekannt, muss der Versicherer diese innerhalb eines Monates nach Kenntniserlangung dem Versicherten mitteilen.

Diese Rechte des Versicherers erlöschen nach einer fünfjährigen Vertragslaufzeit. Diese Fünfjahres-Regel gilt jedoch nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherte oder sein Vertreter die Anzeigepflicht arglistig oder vorsätzlich verletzt hat.

Bei einer vorzeitigen Hausratversicherung Kündigung steht dem Versicherer normalerweise der Beitrag nur anteilig zu, und zwar für den Zeitraum, in dem der Versicherungsschutz wirksam war. Sollte jedoch das Versicherungsinteresse nach dem Beginn der Hausratversicherung wegfallen, steht der Versicherung der Beitrag zu, den sie hätte beanspruchen können, wenn der Versicherungsschutz nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses in Kenntnis gesetzt wurde.


Versicherung wechseln anstatt zu kündigen

Hausrat, der in privaten Wohnräumen sowie in Privat- und Gemeinschaftskellern aufbewahrt wird, ist durch eine Hausratversicherung weitgehend gegen diverse Schadensursachen versichert. Ein Totalschaden (z.B. Wohnungsbrand) kann für viele Menschen den materiellen Ruin bedeuten. Auch wenn viele Güter nicht durch eine Hausratversicherung ersetzbar sind, so leistet die Versicherung zumindest einen finanziellen Ausgleich, der den Versicherten vor dem Ruin bewahren kann.

Vandalismus, Raub, Einbruchdiebstahl, Feuer-, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden sind durch eine Hausratversicherung standardmäßig versichert. Wer aus Kostengründen die Hausratversicherung kündigt, sollte vorher einen Versicherungsvergleich durchführen. Durch einen Hausratversicherung Preisvergleich besteht die Möglichkeit, zu einer günstigen Versicherung zu wechseln und weiterhin einen weitreichenden und günstigen Versicherungsschutz zu genießen.


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Infos zur Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat gegen viele Gefahren. Unter den Begriff Hausrat fallen private Gebrauchs-, Verbrauchs- und Wertgegenstände. Deshalb wird die Hausratversicherung auch Haushaltsversicherung genannt.

Wenn eine versicherte Sache durch eine abgedeckte Gefahr beschädigt, zerstört oder entwendet wird, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. Spezialversicherungen wie die Diebstahlversicherung werden meist unnötig. Der Versicherungsschutz bei Umzug ist ebenfalls gegeben. Vorrausetzung für eine vollständige Kostenübernahme ist eine ausreichende Versicherungssumme und ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht. Bei der Bestimmung der Versicherungssumme hilft die Wohnflächenberechnung.

Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden sind standardmäßig versichert. Fahrraddiebstahl, Glasbruch und Elementarschäden können zusätzlich integriert werden. Unser Vergleichsrechner sucht für Sie die passende Hausratversicherung. Wer seine Hausratversicherung kündigen möchte, sollte zuvor einen Preisvergleich der Hausratversicherungen durchführen. Alles Wichtige rund um die Hausratversicherung erfahren Sie bei uns. Etwa unter welchen Bedingungen eine WG Hausratversicherung möglich oder warum eine Hausratversicherung für Studenten besonders lohnenswert ist.