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Dispozinsen: Verbraucherausschuss erteilt gesetzlicher Obergrenze klare Absage

München, 09.10.2014 | 11:51 | lsc

Der von der Opposition forcierte gesetzliche Zinsdeckel für Dispositionskredite scheint vom Tisch. Medienberichten zufolge wurde der Vorschlag im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz von den Mitgliedern der Regierungsparteien abgelehnt. Damit ist es sehr wahrscheinlich, dass der Vorstoß auch in der Bundestagsdebatte am Freitag durchfällt.

Kontoauszug mit Dispozinsen
Union und SPD stimmten gegen eine gesetzliche Obergrenze für Dispozinsen.
Die Linkspartei hatte gefordert, gesetzlich festzulegen, dass Dispozinsen maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Eurozone liegen dürfen - dieser beträgt seit September nur noch bei 0,05 Prozent. Banken können sich aufgrund der momentanen Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) sehr günstig mit frischem Geld versorgen - und wären durch die Obergrenze gezwungen worden, diese Ersparnis an die Verbraucher weiterzugeben. Die Grünen wollten den Dispo per Gesetz auf ein vertretbares Niveau senken und Banken dazu verpflichten, Dauernutzer über billigere Alternativprodukte zu informieren.

Im Verbraucherausschuss stimmten die Grünen-Abgeordneten für ihren Antrag, die Linken-Vertreter enthielten sich - bei der Abstimmung über den Antrag der Linkspartei verhielt es sich genau umgekehrt. Union und SPD stimmten indes gegen beide Anträge. Ein Deckel der Dispozinsen sei aus Prinzip abzulehnen, begründete ein Vertreter der Unionspartei die Entscheidung. Zudem seien die Daten veraltet, auf die sich die beiden Oppositionsanträge berufen.

Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) ist ebenfalls gegen eine gesetzliche Obergrenze und will die Banken stattdessen dazu verpflichten, ihre Dispozinssätze online zu veröffentlichen, um diese für Verbraucher transparenter zu gestalten. Des Weiteren sollen Kreditinstitute künftig alle Kunden, die den Dispo langfristig nutzen, über kostengünstigere Kreditmöglichkeiten beraten. Einige Geldinstitute informieren ihre Kunden bereits über deren Kontoüberziehungen. Die Ing-Diba etwa verständigt ihre Kunden per Brief über ihren negativen Kontostand, die Commerzbank druckt Warnhinweise auf Kontoauszüge.

 

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