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Urteil: Bank haftet nicht bei Betrug mit Smart-TAN plus

München, 09.09.2014 | 09:27 | bme

Banken müssen nicht für Betrugsfälle beim Online-Banking haften, wenn die Transaktionen mithilfe von Smart-TAN plus abgewickelt wurden. Das hat das Landgericht Darmstadt entschieden. Wie Heise Online am Freitag berichtete, begründeten die Richter ihr Urteil damit, dass es ausgeschlossen sei, dass Kunden die Überweisung nicht selbst vorgenommen haben, wenn sie das Verfahren nutzen. Im konkreten Fall hatten Betrüger das Zielkonto der Überweisung nachträglich geändert, wodurch eine Kundin 18.500 Euro verlor.

Tastatur mit Sicherheitssymbol
Bei Online-Überweisungen per TAN-Generator sollten die auf dem Display angezeigten Daten genau kontrolliert werden.
Die Frau wollte sich das Geld zuzüglich Zinsen von ihrer Bank zurückerstatten lassen - als sich das Institut weigerte, zog sie vor Gericht. Die Richter entschieden jedoch zugunsten der Bank: Die Klägerin hätte die auf dem Display des TAN-Generators angezeigten Überweisungsdaten kontrollieren, die Manipulation der Zahlungsvorgänge erkennen und den Zahlungsvorgang abbrechen können, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Es sei davon auszugehen, dass die Klägerin die vom TAN-Generator angezeigten Informationen nicht prüfte.

Nach Ansicht des Darmstädter Gerichts müsse eine Bank weder generell prüfen, ob die Abwicklung eines Zahlungsverkehrsvorganges für einen Beteiligten riskant sei, noch die Kontobewegungen ohne konkreten Verdacht überwachen.

Das Smart-TAN-plus-Verfahren gilt als enorm sicher, da bei einer Überweisung sowohl das Zielkonto als auch der Betrag auf dem Display des TAN-Generators angezeigt werden. Erst wenn der Kunde diese Daten aktiv bestätigt, wird eine TAN generiert, mit der die Überweisung abgeschlossen werden kann. TAN, Zielkonto sowie Überweisungssumme sind dabei aneinander gekoppelt – würde etwa der Betrag nachträglich verändert werden, würde die TAN nicht mehr zu der Transaktion passen.

 

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