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Giropay startet Altersverifikationssystem für Onlineshops

München, 14.01.2014 | 14:12 | fre

Der Bezahldienst Giropay bietet ab sofort einen neuen Service für Online-Händler, der das Alter von Kunden prüft, ohne dass diese sich registrieren oder dafür bezahlen müssen. Einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Mitteilung des Unternehmens zufolge nutzt das neue Altersverifikationssystem „giropay-ID“ dafür den bestehenden Zugang zum Onlinebanking mit PIN und TAN. Der Händler kann dabei nicht auf die Kontodaten zugreifen – die Bank informiert ihn lediglich, ob der Käufer bereits volljährig ist.

Jugendlicher beim Onlineshopping
Giropay-ID soll es Händlern in Zukunft erleichtern, Minderjährige vom Kauf von jugendgefährdender Ware abzuhalten.
Das Alter wird geprüft, bevor die Zahlung abgeschlossen wird. Dabei wird der Kunde zu seiner Bank weitergeleitet, wo er sich zunächst mit seinen Zugangsdaten einloggen und anschließend eine TAN eingeben muss, die mithilfe des chipTAN- oder smsTAN-Verfahrens erzeugt wurde. Abschließend muss der Käufer zusätzlich bestätigen, dass der Betreiber des Onlineshops über sein Alter informiert werden darf. Erst dann erhält dieser die benötigte Auskunft, um den Kauf abzuschließen.

Händler können den Vertrag mit der GiroSolution AG online abschließen. Anschließend lässt sich die Altersprüfung "giropay-ID" direkt in den Onlineshop einbinden. Pro Verifikation muss der Verkäufer eine Gebühr in Höhe von 49 Cent entrichten – für seine Kunden ist der Service hingegen kostenlos. Sie müssen sich zudem weder registrieren noch zusätzliche persönliche Daten angeben.

Verglichen mit bisherigen Altersprüfverfahren hat "giropay-ID" den Vorteil, dass das Alter erst beim Bezahlen an der Kasse geprüft wird. Mit nur einer TAN könne somit sowohl die Altersprüfung als auch eine garantierte Online-Überweisung veranlasst werden, sagte Jörg Schwitalla, Geschäftsführer der giropay GmbH. Zudem erfülle das Online-Altersverifikationssystem alle Anforderungen des aktuellen Jungendschutzgesetzes. Dies habe die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigt.

 

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