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Pränatale Diagnostik: Krankenkassen sollen Test auf Down-Syndrom bezahlen

München, 23.8.2016 | 15:43 | are

In einem Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird derzeit geprüft, ob der Down-Syndrom-Test für Schwangere künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden soll. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des G-BA hervor. 

Mädchen-lacht-Down-SyndromVom Gendefekt Trisomie 21, auch als Down-Syndrom bezeichnet, sind derzeit rund 50.000 Menschen in Deutschland betroffen.
Bisher kann das Down-Syndrom bei Ungeborenen durch eine Untersuchung des Fruchtwassers festgestellt werden. Bei dieser Untersuchung erhöht sich jedoch das Risiko für den Fötus – Fehlgeburten können die Folge sein. Weniger Risiken hat ein Bluttest, der seit ungefähr vier Jahren angeboten wird.
 
Der Bluttest muss bislang von den werdenden Eltern selbst bezahlt werden. Die Kosten liegen meist zwischen 400 und 650 Euro. Nun prüft der Bundesausschuss, das oberste Gremium im Gesundheitswesen, ob der Test künftig in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden soll.
 
Laut dem G-BA soll ein kostenloser Test zunächst nur Risikoschwangeren angeboten werden. Als risikoschwanger gelten beispielsweise alle werdenden Mütter ab 35 Jahren.
 

Ethische Konflikte müssen berücksichtigt werden

In Deutschland leben derzeit rund 50.000 Menschen mit dem Gendefekt, der zu Herzfehlern und schweren geistigen Behinderungen führen kann. Etwa 90 Prozent aller ungeborenen Kinder mit der Diagnose Down-Syndrom werden abgetrieben.
 
Mit der möglichen Aufnahme des Bluttests in den Leistungskatalog der GKV werden auch ethische Fragen erneut aufgeworfen. Die potenziellen Gefahren einer Einführung des Tests würde man im Blick behalten, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, Josef Hecken. Man sei sich bewusst, dass das Verfahren auch ethische Fragestellungen berühre und werde im weiteren Verlauf gesellschaftliche Organisationen wie etwa den Deutschen Ethikrat einbeziehen.

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