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München, 6.6.2014 | 14:24 | mst
Der Bundestag hat am Donnerstag die geplante Finanzreform in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Einer Mitteilung des Parlaments zufolge sagte Annette Widmann-Mauz (CDU), parlamentarische Staatsekretärin im Gesundheitsministerium, die Novelle sichere die Versorgung. Ab 2015 würden durch die Reform bis zu 20 Millionen Versicherte entlastet.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.