Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
München, 16.9.2016 | 09:45 | are
Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, kann der Versicherte seine Krankenkassenbeiträge trotzdem vollständig als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung angeben. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.