Schluss mit hohen Rechnungen für das Gas - oft hilft da nur eines: Dem teuren Gasanbieter kündigen. Durch den Wechsel in einen günstigeren Tarif können Verbraucher viel Geld sparen. Oft sind es mehrere hundert Euro, die der Haushaltskasse zusätzlich zur Verfügung stehen. Was es bei einer Kündigung beim Gasversorger zu beachten gibt und worauf Kunden bei der Suche nach einem billigeren Angebot achten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich sind zwei Arten der Gasversorgung zu unterscheiden, die verschiedene Kündigungsfristen nach sich ziehen. Die meisten Verbraucher sind in der so genannten Grundversorgung. Die wird von dem Versorger übernommen, der vor Ort die meisten Kunden hat - oft sind das die Stadt- oder Gemeindewerke. Ein solcher Vertrag liegt immer dann vor, wenn kein spezieller Vertrag für die Gaslieferungen abgeschlossen wurde. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Bei den Sonderverträgen kann die Kündigungsfrist höchst unterschiedlich sein. Manche Tarife lassen es zu, die Gaslieferungen ebenfalls monatlich zu kündigen, andere nur einmal alle drei Monate oder gar jährlich. Auch die einzuhaltenden Fristen variieren. Die genauen Zeiträume gehen aus den Vertragsunterlagen hervor. Bei vielen Gastarifen muss außerdem nach Vertragsschluss eine Mindestlaufzeit eingehalten werden, bevor frühestens gekündigt werden kann.
In fast allen Gasverträgen wird den Verbrauchern ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen eingeräumt. Auch dabei hängen die Fristen von den Vertragsbestimmungen ab, meist betragen sie zwei oder vier Wochen zum Monatsende. Bei einem Umzug kann bei vielen Anbietern der Gasliefervertrag ebenfalls außerordentlich gekündigt werden.
In den meisten Fällen ist es nicht nötig, den Gasanbieter selbst zu kündigen. Es genügt, einen neuen Lieferanten zu beauftragen - das Unternehmen übernimmt dann alle Formalitäten und regelt auch die Kündigung beim alten Gasversorger. Das gilt für alle Kunden in der Grundversorgung und bei Sonderverträgen, wenn noch ausreichend Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist vorhanden ist. Nur wenn der Kündigungstermin schon sehr nahe gerückt ist, sollten Verbraucher selbst aktiv werden, denn die Bearbeitung von Aufträgen beim neuen Gasanbieter kann einige Tage in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt, wenn ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen wird. Selbstverständlich muss auch dann selbst gekündigt werden, wenn kein anderes Unternehmen die Gaslieferungen übernehmen soll, zum Beispiel bei einem Verkauf eines Hauses.
Einen neuen Gasanbieter finden Verbraucher komfortabel mit dem kostenlosen Online-Vergleichsrechner. Auch der Wechsel kann bequem direkt am Computer beauftragt werden. Schon bei der Auswahl ihres neuen Versorgers sollte allerdings die spätere Kündigung mit berücksichtigt werden. Verträge mit extrem langen Laufzeiten und Kündigungsfristen sind nach Meinung von Verbraucherschützern nicht immer eine gute Wahl. Denn der Gasmarkt ist ständig in Bewegung, und nur wer vertraglich das Recht hat, seinem Gasanbieter bald zu kündigen, kann erneut wechseln und das Sparpotential nutzen.