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Gasmarkt: EU-Kommission forciert Energie-Union

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Die EU-Kommission will bis 2030 die Energiepolitik der Mitgliedsstaaten bündeln. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) am Dienstag berichtete, drängt vor allem der für Energiepolitik zuständige Kommissions-Vizepräsident Maroš Šefčovič auf eine solche Energie-Union. Dadurch soll die EU eventuelle Gas-Lieferengpässe, wie etwa aus Russland, besser abfangen können. Im Zuge der Zusammenarbeit würden die Grenzen der nationalen Energiemärkte aufgehoben werden, zudem sollen künftig alle EU-Staaten ihre Lieferverträge der Kommission vorlegen.
 

Gaspipeline unter blauem Himmel mit Wolken.
Die EU-Kommission will bis 2030 eine Energie-Union der Mitgliedsstaaten schaffen.
Die Energie-Union könnte laut Šefčovič geschlossen mit Gaslieferanten verhandeln und durch ihre zentrale Struktur gleichzeitig mehr Anreize für Investoren bieten. Zudem sollen auch Einkaufsgemeinschaften einzelner Länder möglich, um günstigere Konditionen aushandeln zu können. Dem SZ-Bericht zufolge wird dies jedoch lediglich für Einzelfälle gelten, wenn Länder aus ihrer geografischen Lage heraus besonders von einem Lieferanten abhängig sind, wie beispielsweise Polen, Tschechien oder die Slowakei, die von russischen Gaslieferungen abhängig sind.

Die Bundesregierung sieht die EU-Energieunion indes kritisch. Vor allem die Regelung, dass die Kommission im Vorfeld prüfen will, ob die Lieferverträge mit EU-Recht vereinbar sind, stößt auf Widerstand. Laut EU-Vertrag fällt dies unter die Entscheidungsgewalt der einzelnen Mitglieder – die Kommission wäre dazu rechtlich nicht befugt. Zudem handeln in Deutschland die Energiekonzerne sämtliche Lieferverträge selbst aus, die Bundesregierung hat darauf keinen Einfluss. Die bestehenden Verträge hätten ohnehin noch eine lange Laufzeit, antwortete laut SZ-Bericht die Bundesregierung im vergangenen April auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag.

Šefčovič bezeichnete die Energie-Union als ambitioniertestes Vorhaben seit Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS): Im Jahre 1951 hatten die Gründerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande vertraglich vereinbart, untereinander zollfrei Kohle und Stahl zu handeln. Ab 2002 wurde dies in den EG-Vertrag überführt, seit 2009 steht die Regelung auch im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.