Zwangstrennung
Eine Zwangstrennung, das heißt ein Trennung einer hergestellten Internetverbindung durch den Anbieter bzw. Provider, erfolgt, wenn eine Verbindung über eine bestimmte Zeitspanne, spätestens aber nach 24 Stunden, inaktiv war. Die Zwangstrennung kann nicht verhindert werden, man kann aber sofort danach wieder eine Verbindung herstellen. Bei Internet via Kabelfernsehetz kommt es nur teilweise zu Zwangstrennungen.








