Rufnummernmitnahme
Die Rufnummernmitnahme eines Kunden vom einen zum anderen Anbieter, auch Portierung genannt, stellt grundsützlich kein Problem dar. Seit 1998 sind alle Anbieter durch das Telekommunikationsgesetz verpflichtet, Rufnummern zur Übertragung an einen anderen Anbieter freizugeben. Meist verlangt der abgebende Anbieter für die Rufnummernportierung eine Gebühr zu Lasten des Kunden. Der annehmende Anbieter gleicht diese Gebühr aber oft durch eine Rechnungsgutschrift oder ähnliches aus. Wichtig ist, dass der Kunde bei gewünschter Rufnummernmitnahme beim Wechsel des DSL Anbieters seinen alten Vertrag nicht selbst kündigt, sondern die Kündigung vom neuen DSL Anbieter durchführen lässt.








