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Verbraucherzentrale: BU-Schutz oft nicht ausreichend

München, 9.2.2015 | 14:13 | mst

Nur jede vierte Berufsunfähigkeitsversicherung schützt ausreichend bei einem Verlust der Arbeitskraft. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von insgesamt 326 Verträgen. Demnach haben zwei Drittel aller Versicherten eine zu geringe Monatsrente vereinbart oder Gesundheitsfragen fehlerhaft beantwortet. Müssten diese Versicherten die Leistungen tatsächlich abrufen, hätten sie daher häufig das Nachsehen.
 

Angestellter am Schreibtisch Der BU-Schutz ist nach einer Untersuchung oft nicht ausreichend.
Bei rund 62 Prozent der untersuchten Verträge sind die versicherten Monatsrenten nach Angaben der Verbraucherzentrale so gering, dass der Lebensstandard im Ernstfall nicht beibehalten werden könnte. Jeder Fünfte hat eine Rente abgeschlossen, die unter der staatlichen Grundsicherung in Höhe von rund 700 Euro liegt.
 
Da eine private Berufsunfähigkeitsrente mit der staatlichen Grundsicherung verrechnet wird, seien solche Verträge für die Versicherten kein finanzieller Ausgleich für einen eventuellen Verdienstausfall sondern ein Nullsummenspiel. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, etwa zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens als Rentenhöhe festzulegen. Zudem sollten Fragen nach Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys ehrlich beantwortet werden, um den eigenen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
 
Die Verbraucherschützer raten, die Rentenhöhe auch bei bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen zu prüfen. Sollte der Vertrag keine Nachversicherungsgarantie beinhalten, um die Rente nachträglich zu erhöhen, könne eventuell eine weitere Versicherung abgeschlossen werden. Für jüngere Versicherte könne es sich zudem lohnen, eine komplett neue Police mit optimalen Konditionen abzuschließen.
 

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