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Rürup-Rente (Basisrente)

Vor allem Selbstständige müssen privat vorsorgen, um im Alter ihren gewohnten Lebensstandard halten zu können. Sie unterstützt der Staat mit der Rürup-Rente – auch als Basisrente bezeichnet. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sowie gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte sinnvoll. Sie alle können von hohen Steuervorteilen auf die eingezahlten Beiträge profitieren.

Steuersparmodell und Altersvorsorge kombiniert

Selbstständige müssen sich noch mehr um ihre Altersvorsorge kümmern als angestellte Arbeitnehmer.

Häufig sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig und sammeln daher keine Ansprüche auf eine staatliche Rente an. Umso wichtiger ist es, dass sie privat für ihr Alter vorsorgen.

Hier bietet sich eine Rürup-Rente an, die nach ihrem Erfinder – dem Ökonomen Bert Rürup – benannt ist. Sie wird häufig auch als Basisrente bezeichnet.

Mit der Rürup-Rente hilft der Staat vor allem Selbstständigen dabei, Geld für eine Altersrente anzusparen. Die Beiträge für diese Rente werden steuerlich gefördert.

Vorteile der Rürup-Rente

Auch für gut verdienende Angestellte sinnvoll

Die Rürup-Rente (oder Basisrente) wurde zwar ursprünglich für Selbstständige eingeführt, die keinen Anspruch auf eine Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben. Sie lässt sich aber grundsätzlich von jedem abschließen. Auch Angestellte oder Beamte mit hohem Einkommen können die steuerliche Förderung nutzen, um ihre Altersvorsorge weiter auszubauen.

So funktioniert die Rürup-Rente

Mit einer Rürup-Rente sparen Selbstständige und gut verdienende Arbeitnehmer privat Kapital für das Alter an. Das unterscheidet die Basisrente vom Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, bei welchem die Beitragszahler die heutigen Rentner finanzieren.

Die Rürup-Rente eignet sich daher auch für Selbstständige, die dem staatlichen Rentensystem gegenüber skeptisch eingestellt sind und lieber privat vorsorgen möchten. Grundsätzlich kann jeder eine solche Rente abschließen – anders als bei der Riester-Rente.

Die Rürup-Rente gibt es als Versicherung in drei Varianten:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Hybride Rentenversicherung

Bei der klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge sicherheitsorientiert angelegt – vorwiegend in festverzinslichen Anleihen. Sie garantiert eine festgelegte Mindestrente. Zwar ist die garantierte Verzinsung aufgrund des niedrigen Höchstrechnungszinses sehr gering, allerdings können Sie mit dieser Verzinsung sicher rechnen.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es keine Garantien. Die Beiträge werden in aktive Aktienfonds oder passive Indexfonds investiert. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt von der Entwicklung der Fonds ab und steht erst zu Rentenbeginn fest. Diese Form eignet sich vor allem dann, wenn Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern möchten und die Rürup-Rente als zusätzliche Vorsorge gedacht ist.

Rürup-Rente als Fondssparplan

Eine Rürup-Rente lässt sich auch als Fondssparplan abschließen. Die Beiträge werden in Aktienfonds angelegt und das angesparte Kapital erst zu Rentenbeginn in eine Versicherung übertragen. Als alleinige Basis-Altersvorsorge eignet sich ein Fondssparplan in der Regel jedoch nicht, da er keinerlei Garantien zur Höhe der Altersvorsorge bietet.

 

Varianten der Rürup-Rente im Überblick

  Klassisch Hybrid Fonds­gebunden
Als Basis-Vorsorge geeignet
Als zusätzliche Vorsorge geeignet
Garantien
Risiko gering mittel hoch
Mögliche Rendite gering mittel hoch

Eine hybride Rentenversicherung kombiniert die klassische mit der fondsgebundenen Variante. Ein Teil der Beiträge wird sicherheitsorientiert angelegt, der andere Teil in Investmentfonds. In der Regel kann man selbst festlegen, wie der Beitrag aufgeteilt wird. Die mögliche Rendite ist höher als bei der klassischen Variante, aber geringer als bei einer rein fondsgebundenen Versicherung.

Bei allen Varianten wird das angesparte Kapital frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahrs als lebenslange Rente ausgezahlt.

Regelungen für einen Wechsel

Es gibt bei der Basisrente keine gesetzlichen Vorschriften für einen Wechsel des Anbieters. Einige Versicherer erlauben prinzipiell keinen späteren Wechsel. Prüfen Sie daher die Regelungen vor einem Vertragsabschluss, wenn Sie flexibel bleiben möchten.

Wie wird eine Rürup-Rente steuerlich gefördert?

Die Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die berufsständischen Versorgungswerke zur ersten Schicht der Altersvorsorge (Basisvorsorge). Daher werden die Beiträge eines Rürup-Vertrags genauso gefördert wie die zur gesetzlichen Rentenkasse.

Die Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 27.565 Euro (Stand: 2024) bei der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Für Paare (Ehe- oder Lebenspartner) gilt der doppelte Betrag (55.130 Euro). Die Sonderausgaben verringern das zu versteuernde Einkommen, sodass weniger Steuern gezahlt werden müssen.

Seit 2023 werden bis zum Höchstbetrag 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt. Ursprünglich war dies erst für das Jahr 2025 geplant gewesen.

Jahr Steuerlich geförderter Anteil
2019 88 %
2020 90 %
2021 92 %
2022 94 %
seit 2023 100 %

Bei Angestellten wird der Arbeitgeber-Anteil zur Rentenversicherung noch abgezogen, da hierauf keine Steuern erhoben werden. 

Je höher das Einkommen, desto größer die Steuerersparnis

Wie viel Steuern man mit einer Rürup-Rente spart, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Wer viel verdient, erhält daher eine vergleichsweise hohe Rückerstattung vom Finanzamt.

Rechenbeispiel: Steuerliche Förderung der Rürup-Rente für Selbstständige und Arbeitnehmer

Häufige Fragen

  • Für wen ist eine Rürup-Rente sinnvoll?

    Eine Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und ihre Altersvorsorge komplett selbst ansparen müssen. Mit der Rürup-Rente können sie von hohen Steuervorteilen profitieren. Je nach Vertrag lässt sich die Beitragszahlung zudem flexibel gestalten, um die Beiträge an schwankende Einkünfte anzupassen.

    Auch für gut verdienende Angestellte und Beamte kann sich eine Rürup-Rente lohnen. Sie können die steuerliche Förderung nutzen, um ihre Altersvorsorge privat zu ergänzen.

  • Lässt sich ein Vertrag kündigen oder beleihen?

    Eine Rürup-Rente zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung zur Basis-Altersversorgung. Daher lässt sich ein Vertrag nicht vorzeitig kündigen oder auflösen. Auch ein Beleihen des Guthabens ist ausgeschlossen. Angespartes Kapital wird ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt.

    Eine Rürup-Rente lässt sich jedoch beitragsfrei stellen – wenn Sie etwa für eine gewisse Zeit arbeitslos sein sollten. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr in Ihren Vertrag ein. Allerdings sollten Sie bedenken, dass durch eine Beitragsfreistellung auch die spätere Rente geringer ausfällt.

  • Kann ich Familienangehörige mit der Rürup-Rente absichern?

    In der Regel lässt sich bei der Rürup-Rente (Basisrente) eine Beitragsrückgewähr vereinbaren. Dann können Ihre Angehörigen das angesparte Guthaben erhalten, sollten Sie in der Ansparphase versterben. Für die Rentenphase gibt es die Option einer Rentengarantiezeit. Während dieser Zeit wird die Rente auf jeden Fall ausgezahlt. Im Todesfall erhalten Partner oder Kinder die monatlichen Zahlungen als Hinterbliebenenrente.

  • Wann sollte ich eine Rürup-Rente abschließen?

    Grundsätzlich sollten Sie Ihre Altersvorsorge so früh wie möglich abschließen. Je länger ein Vertrag läuft, umso mehr Zeit gibt es, in der sich das angesparte Guthaben mit Zins und Zinseszins vermehren kann. Sollten Sie daher als Selbstständiger, gut verdienender Arbeitnehmer oder Beamte von den Steuervorteilen einer Rürup-Rente profitieren können, sollten Sie einen Vertrag möglichst bald abschließen. Schieben Sie die Altersvorsorge auf, haben Sie weniger Zeit, um bis zur Rente ausreichend Kapital anzusparen.

  • Was sind die Vorteile und Nachteile einer Rürup-Rente?

    Der wichtigste Vorteil einer Rürup-Rente (Basisrente) ist, dass sie eine lebenslange Rente garantiert und damit das Alter absichert. Dazu bietet sie bei hohem Einkommen große Steuervorteile. Das angesparte Kapital ist bei einem Bezug von Bürgergeld (früher: Hartz IV) oder einer Pfändung geschützt. Zudem lassen sich Hinterbliebene optional absichern.

    Absicherung kostet Rendite

    Sie sollten allerdings beachten: Jede Form der Hinterbliebenen-Absicherung kostet Rendite. Die monatliche Rente fällt dadurch geringer aus.

    Ein Nachteil der Rürup-Rente ist, dass ein Vertrag nicht gekündigt oder beliehen werden kann. Das eingezahlte Kapital kann man sich auch nicht auszahlen lassen. Stirbt man vor Rentenbeginn oder recht früh danach, ist das angesparte Kapital verloren, falls man keinen Hinterbliebenenschutz vereinbart hat. Zudem gibt es keine gesetzlichen Regelungen für einen Anbieterwechsel, einige Versicherer schließen einen Wechsel daher aus.

  • Welche Steuern fallen auf die Rente an?

    Welcher Anteil einer Rürup-Rente versteuert werden muss, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent davon versteuern. Dieser Anteil steigt jedes Jahr um einen Prozentpunkt an, bis ab dem Jahr 2040 die volle Rente steuerpflichtig ist.

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